Besondere Geschäftsbedingungen für Folierung /Steinschlagschutzfolierungen
RS-Carclean · Robert Streble
1. Geltungsbereich und Leistungsumfang
Diese Bedingungen gelten für Steinschlagschutz- und Lackschutzfolierungen durch RS-Carclean, sofern sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Die zu folierenden Fahrzeugteile, das Folienmaterial und die Ausführung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Lackausbesserungen gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Leistungsumfang.
2. Auftrag und Termine
Zur Dokumentation bitten wir um eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von ihrer Form wirksam.
Ausführungstermine und Bearbeitungsdauer werden auftragsbezogen vereinbart. Das Fahrzeug ist pünktlich zum vereinbarten Termin bereitzustellen. Ein Ersatzwagen steht nur nach gesonderter Vereinbarung und nach Verfügbarkeit zur Verfügung.
3. Fahrzeugzustand und Vorbereitung
Das Fahrzeug ist waschstraßensauber zu übergeben. Erforderliche zusätzliche Reinigungs- oder Vorbereitungsarbeiten werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden abgestimmt und gesondert berechnet.
Bekannte Nachlackierungen, frische Lackierungen, Lackschäden sowie vorhandene Wachs-, Keramik- oder sonstige Versiegelungen sind vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.
Frisch lackierte Flächen müssen entsprechend den Vorgaben des Lack- und Folienherstellers ausreichend ausgehärtet sein. Eine pauschale Wartezeit ersetzt die Prüfung der Herstellervorgaben nicht.
Versiegelungen können die Folienhaftung beeinträchtigen und müssen gegebenenfalls vor der Verarbeitung entfernt werden. Raue, unlackierte Kunststoffteile können nur bei entsprechender Eignung des Untergrunds und des Folienmaterials beklebt werden. Erforderliche Vorbehandlungen werden gesondert vereinbart.
4. Ausführung und optische Beurteilung
Folierungsarbeiten erfolgen in individueller Handarbeit. Je nach Folienmaterial und Bauteilgeometrie können Schnittkanten, Folienübergänge und geringfügige optische Unregelmäßigkeiten sichtbar bleiben. Technisch erforderliche Teilungen und sichtbare Randabstände werden vorab erläutert.
Vorhandene Steinschläge, fest anhaftende Erhebungen, tiefere Kratzer und Lackunebenheiten werden durch die Folierung nicht beseitigt und können sich durch die Folie abzeichnen. Eine optische Verbesserung der vorhandenen Lackoberfläche ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Beurteilung des optischen Gesamteindrucks erfolgt grundsätzlich aus üblicher Kundensicht, in aufrechter Körperhaltung und mit mindestens einem Meter Betrachtungsabstand bei normalen, diffusen Tageslichtverhältnissen.
Vergrößerungshilfen und gezielt eingesetztes künstliches Streiflicht sind für die Beurteilung des üblichen optischen Gesamteindrucks nicht maßgeblich. Die Prüfung konkreter Material- oder Verarbeitungsmängel bleibt hiervon unberührt.
Kleinere Partikeleinschlüsse und optische Unregelmäßigkeiten lassen sich trotz sorgfältiger Verarbeitung nicht immer vollständig vermeiden. Ob eine Abweichung einen Mangel darstellt, richtet sich insbesondere nach der vereinbarten Beschaffenheit, ihrer Art, Größe, Anzahl und Lage sowie den gesetzlichen Bestimmungen. Ein pauschaler Ausschluss von Reklamationen ist damit nicht verbunden.
5. Schutzwirkung, Pflege und Kratzer
Steinschlagschutzfolien vermindern äußere Einwirkungen auf den Lack. Sie bieten keinen vollständigen Schutz vor Steinschlägen, Kratzern oder sonstigen Beschädigungen.
Die bei Übergabe mitgeteilten Pflege- und Nutzungshinweise sowie die produktspezifischen Herstellervorgaben sind zu beachten. Insektenreste, Vogelkot und andere Verunreinigungen sollten entsprechend diesen Vorgaben zeitnah entfernt werden.
Die Selbstheilungsfunktion entsprechend ausgestatteter Schutzfolien ist auf leichte oberflächliche Kratzer begrenzt. Tiefere Kratzer, Schnitte und andere Materialverletzungen können dauerhaft bestehen bleiben und den Austausch des betroffenen Folienabschnitts erforderlich machen. Eine vollständige Beseitigung durch Polieren kann nicht zugesichert werden.
Nutzungsbedingte Verschmutzungen, Wasser- und Kalkflecken sowie äußere Beschädigungen stellen für sich genommen keinen Material- oder Verarbeitungsmangel dar. Gesetzliche Ansprüche bei einem tatsächlich vorliegenden Mangel bleiben bestehen.
6. Auffälligkeiten und Mängelrechte
Bei Ablösungen an Ecken oder Kanten, Blasen oder sonstigen Auffälligkeiten bitten wir um Kontaktaufnahme mit Robert Streble, RS-Carclean. Die Ursache wird geprüft und eine gegebenenfalls erforderliche Nachbesserung abgestimmt.
Vorübergehende, verarbeitungsbedingte Restfeuchtigkeit kann abhängig von Folienmaterial und Umgebungsbedingungen während der Trocknung zurückgehen. Betroffene Stellen sollten nicht eigenständig angestochen, gedrückt oder bearbeitet werden.
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Bitte um Kontaktaufnahme begründet keine zusätzliche Ausschlussfrist und schränkt diese Rechte nicht ein.
7. Lackzustand und Entfernung der Folie
Bei vorgeschädigten, nachlackierten oder nicht ausreichend haftenden Lackierungen besteht beim späteren Entfernen der Folie ein erhöhtes Risiko von Lackablösungen. Erkennbare Risiken werden vor der Ausführung mit dem Kunden besprochen.
Die Entfernung der Folie sollte fachgerecht und entsprechend den Herstellervorgaben erfolgen. Die Haftung von RS-Carclean richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein pauschaler Haftungsausschluss für Schäden an nachlackierten Flächen erfolgt nicht.
8. Zusatzleistungen und Auftragsbeendigung
Zusätzliche Arbeiten und Materialkosten, die bei Angebotsabgabe nicht erkennbar waren, werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden hinsichtlich Umfang und Vergütung vereinbart.
Bei einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Auftrags gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine etwaige Vergütung für bereits erbrachte Leistungen oder auftragsbezogen beschafftes Material richtet sich nach diesen Regelungen unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung. Eine automatische Berechnung sämtlicher bestellter Materialien erfolgt nicht.
9. Herstellergarantie
Eine etwaige Herstellergarantie gilt ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. Umfang, Laufzeit und Voraussetzungen ergeben sich aus den zum verwendeten Produkt gehörenden Garantieunterlagen.
Die Herstellergarantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten gegenüber RS-Carclean und schränkt diese nicht ein.
10. Preise und Rechnungsstellung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und den zusätzlich vereinbarten Leistungen. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden.
Die Rechnung weist die tatsächlich ausgeführten Leistungen und verwendeten Materialien aus. Unzutreffende oder irreführende Leistungsbeschreibungen werden nicht vorgenommen.